Die Osteopathie hat im Vergleich zu Deutschland hier in der Schweiz einen ganz anderen Stellenwert, ist sie doch als Therapieform in der Zusatzversicherung schon länger verankert! Um Osteopathie abrechnen zu können muss man bestimmte Voraussetzungen beim EMR erfüllen.
Seit 2013 ist die Osteopathie nun als eigenständiger Beruf in der Schweiz gesetzlich anerkannt
(Beruf Osteopathie). Derzeit werden Osteopathen nur noch nach dem Schweizer Reglement der GDK-CDS zugelassen.
Für die praktizierenden Osteopathen bedeutete dies, dass sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2012 einer Interkantonalen Prüfung durch die GDK-CDS Kommission unterziehen mussten. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden war es nötig ein 5-jähriges Studium in Osteopathie mit bestimmtem Stundenumfang, das Diplom und genügend Berufserfahrung nachzuweisen.
Mit diesem Hintergrundwissen startete ich meine berufliche Laufbahn 2007 als Osteopathin in der Schweiz. Das erste halbe Jahr als Grenzgänger, dann entschied ich mich auch wohnlich in der Schweiz nieder zu lassen und somit die schweizerische Bedingung zur Anerkennung als Osteopathin einzugehen. Mir hatte das erste halbe Jahr gezeigt, dass die Osteopathie genau das Richtige für mich ist und mir die Menschen hier sehr liegen.
Nach zwei beruflichen Zwischenstationen zur Erweiterung meiner Kenntnisse und endgültigen Spezialisierung auf Kinderosteopathie bin ich nun seit Oktober 2012 selbständige Osteopathin mit dem Diplom der GDK-CDS, also eidgenössisch anerkannt und zugelassen bei allen Krankenkassen.